Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen, 27.06.2012 | BVerwG, 19.09.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.2008 - 1 C 13.08   

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https://dejure.org/2008,77603
BVerwG, 05.08.2008 - 1 C 13.08 (https://dejure.org/2008,77603)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.2008 - 1 C 13.08 (https://dejure.org/2008,77603)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 2008 - 1 C 13.08 (https://dejure.org/2008,77603)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07

    Einbürgerung, erschlichene -; Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -;

    Auszug aus BVerwG, 05.08.2008 - 1 C 13.08
    Die Verwaltungsstreitsache wird unter dem Geschäftszeichen BVerwG 1 C 13.08 fortgesetzt, nachdem der Rechtsstreit über die Rücknahme der Einbürgerungen der Kläger zu 3, 4 und 5 (BVerwG 5 C 32.07) mit Urteil vom 30. Juni 2008 rechtskräftig abgeschlossen wurde.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37435
OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08 (https://dejure.org/2012,37435)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.06.2012 - 1 C 13/08 (https://dejure.org/2012,37435)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 (https://dejure.org/2012,37435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 20 D 124/06

    Lärmschutzrechtliche Ansprüche von Hausgrundstückseigentümern nordwestlich des

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    Das Grundstück der Klägerin liegt in einer Entfernung an bzw. unter den angegriffenen Flugrouten, in der in diesem Zusammenhang abwägungsrelevante Betroffenheiten durchaus in Rede stehen (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06. AK -, juris).

    Dies gilt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des weiten Gestaltungs- und Bewertungsspielraums des Luftfahrt-Bundesamtes bei der Wahl zwischen den verschiedenen Alternativen zur Lärmverteilung und der Einschätzung und Bewertung der jeweiligen Gesamtlärmsituation, wonach es ihm überlassen ist, ob insoweit etwa eher auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder auf die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06. AK -, juris, m. w. N.).

    Hier ist geklärt, dass von einem weiten Gestaltungsspielraum innerhalb der Vorgaben der Ermächtigungsnorm auszugehen ist, so dass in der gerichtlichen Überprüfung die Betrachtung des Entscheidungsprozesses zugunsten einer Ergebniskontrolle zurücktritt, weil es auf das Ergebnis des Rechtsetzungsverfahrens ankommt, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung (OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06. AK -, juris, m. w. N.).

    So ist es ihm überlassen, ob insoweit etwa eher auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder auf die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06. AK -, juris, m. w. N.).67 Hiervon ausgehend sind die Voraussetzungen für die Annahme eines Abwägungsfehlers zulasten der Klägerin wegen unterlassener Variantenprüfung nicht erfüllt.

    Die einfachgesetzliche Grenzlinie der "Unzumutbarkeit" ist in § 29b Abs. 2 LuftVG nicht anders zu ziehen als im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Satz 3 LuftVG und im luftverkehrsrechtlichen Planungsrecht (OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06. AK -, juris).

    Der Senat hat keinen Anlass, die angesprochenen Werte insbesondere unter verfassungsrechtlichen Kriterien in Zweifel zu ziehen (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - und nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 4 B 8/09 -, juris.)100 Ohne Erfolg macht die Klägerin geltend, die vorliegenden Messwerte indizierten insbesondere im Hinblick auf das hinter der Verkehrsprognose für 2015 zurückbleibende Verkehrsaufkommen das Vorliegen unzumutbarer Lärmimmissionen auch insoweit, als diese unterhalb der hier als maßgeblich zugrunde gelegten Schwellenwerten liegen.

    Weiterhin können hierfür Lärmimmissionen maßgeblich sein, die nach auf Aufnahme des Flugbetriebs auf den betroffenen Flugrouten gemessen werden (so implizit wohl auch OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06. AK -, juris, m. w. N.).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03

    Taunus-Flugrouten rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    34 1. Die Klägerin wendet sich gegen Flugverfahren, die das Luftfahrt-Bundesamt (heute: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) auf der Grundlage des § 27a Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung - LuftVO - durch Rechtsverordnung festgelegt hat und verfolgt ihr Anliegen in statthafter Weise in Form der Feststellungsklage im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15/03 -, juris).

    Ob diesem Gesichtspunkt im konkreten Fall die Bedeutung zukommt, die ihm die klagende Partei beimisst, ist der Prüfung im Rahmen der Begründetheit vorzubehalten (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15/03 -, juris).

    Das Anforderungsprofil bei der Festlegung von Flugverfahren lässt sich aus Gründen der Sachgesetzlichkeit nicht in Anlehnung an die Grundsätze bestimmen, die im Fachplanungsrecht für das Abwägungsgebot entwickelt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15/03 -, juris).

    Verfügt das Luftfahrt-Bundesamt über eine Tatsachengrundlage, die für eine an § 29b Abs. 2 LuftVG orientierte Lärmbeurteilung ausreicht, so kann es sich weitere Nachforschungen, die keine entscheidungsrelevanten zusätzlichen Erkenntnisse versprechen, ersparen (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15/03 -, juris).

    Liegt der Schluss auf unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen dagegen von vornherein fern, so erübrigt es sich, alle Einzeltatsachen zu ermitteln, die geeignet sind, diese Annahme zu erhärten (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15/03 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 KS 18/07

    Nachträgliche Beschränkung des Nachflugverkehrs auf einem Flughafen; Widerruf der

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    96 Nach dem derzeitigem Stand der Lärmwirkungsforschung ist es bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsschwelle notwendig, dass die nächtlichen Aufwachereignisse durch Festlegung von Maximalpegeln und deren Häufigkeiten, sogenannte NAT-Kriterien (= Number of events above threshold) beschränkt werden und ein bestimmter Dauerschallpegel nicht überschritten wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

    Später wurde diese Auffassung noch einmal bestätigt (vgl. hierzu NdsOVG, Urt v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

    98 Im Hinblick darauf, dass der Lärmschutz durch die Einhaltung des NAT-Kriteriums nicht hinreichend sichergestellt werden kann (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris, m. w. N.), darf der Lärm auch einen bestimmten Dauerschallpegel nicht überschreiten.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse heute grundsätzlich auch die Möglichkeit des Schlafens bei gekipptem Fenster gehört und der typische Dämmwert eines gekippten Fensters nach inzwischen gefestigter Auffassung 15 dB(A) beträgt (so dass die Einhaltung eines Dauerschallpegels außen von 55 dB(A) einem Innenpegel von 40 dB(A) entspricht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 23. April 2009 - 7 KS 18/07 -, juris).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    76 2.2.2.4.1 Maßgebender Bezugspunkt für die Gewichtung der Lärmschutzbelange ist im luftverkehrsrechtlichen Fachplanungsrecht die sogenannte fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, bei deren Überschreiten passiver Schallschutz zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, juris und Urt. v. 21. September 2006 - 4 C 4.05 - Rn. 34).

    Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl. I S. 986) mussten mangels normativer Vorgaben die Zulassungsbehörde und im Streitfall die Gerichte entscheiden, welche Lärmpegel den Anwohnern tags und nachts zugemutet werden dürfen; die im Fluglärmschutzgesetz vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) genannten Lärmwerte waren hierfür nicht aussagekräftig (vgl. Urt. v. 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, juris Rn. 254).77 Die Rechtslage hat sich jedoch durch das angesprochene Gesetz vom 1. Juni 2007 geändert.

    Die Professoren Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng vertreten in ihrem gemeinsamen Beitrag in der Zeitschrift für Lärmbekämpfung - ZfL - (2002, 171 ff. - sog. Fluglärmsynopse) die Auffassung, dass dem Schutzanliegen, ein zusätzliches fluglärmbedingtes Aufwachen zu vermeiden, ausreichend Rechnung getragen werden kann, wenn sichergestellt ist, dass nachts ein Maximalpegel von 53 dB(A) nicht häufiger als 13-mal überschritten wird (BVerwG, Urt. 16. März 2006, - 4 A 1075.04 -, juris).

    Für die planfeststellungsrechtliche Abwägung ist anerkannt, dass nach derzeitigem Erkenntnisstand ein Wert von 35 dB(A) innen noch zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    42 2.2.1 Die Festlegung von Flugverfahren durch Rechtsverordnung des Luftfahrt- Bundesamtes gemäß § 27a Abs. 2 LuftVO unterliegt in materieller Hinsicht einem Abwägungsgebot (BVerwG, Urt. v. 4. Mai 2005 - 4 C 6.04, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, jeweils juris).

    Die Entscheidung ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob das Luftfahrt- Bundesamt von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, ferner darauf, ob es den gesetzlichen Rahmen erkannt hat, der im Falle von unzumutbaren Lärmbelastungen insbesondere durch § 29b Abs. 2 LuftVG geprägt ist, und schließlich darauf, ob es die rechtlich schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Lärmschutzinteressen in die Abwägung eingestellt und gegebenenfalls unter Einbeziehung eines selbst gesetzten Regelungskonzeptes nicht ohne sachlichen Grund gegenüber den öffentlichen Interessen zurückgesetzt hat (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a. a. O.).

    Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris).47 Daraus folgt im Ergebnis, dass in den Fällen, in denen Lösungen mit Lärmwirkungen sowohl unterhalb als auch oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze zur Verfügung stehen, die Entscheidung für eine mit unzumutbaren Folgen für betroffene Anwohner verbundene Lösung mit Blick auf die Wertung des § 29b Abs. 2 LuftVG einem besonderen Rechtfertigungszwang unterliegt; hier können regelmäßig nur sicherheitsbezogene Erwägungen von Gewicht die Wahl einer solchen Route rechtfertigen.

    Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob bei der Bewertung der Belastungsstärke auf den Umfang der räumlichen Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt und welches Gewicht dabei der Stärke der Lärmereignisse zuerkannt werden soll (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    Dagegen ist es nicht ihr Sinn, ernsthaft streitige Fragen über das Bestehen eines subjektiven Rechts, von deren Beantwortung der Klageerfolg abhängen kann, bereits vorab im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung zu klären (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, juris).

    Des Weiteren ist während des Rechtsstreits erfolgten Überprüfungen und eventuell normierten Veränderungen der streitigen Abflugverfahren sowie den hierfür maßgeblichen Erwägungen des Luftfahrt-Bundesamtes Rechnung zu tragen (BVerwG, Urt. v. 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, a. a. O.).49 Entsprechend sind auch nachträgliche Entscheidungen des Luftfahrt-Bundesamtes und die dafür maßgeblichen Erwägungen einzustellen, auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse und Überlegungen an einer beanstandeten normativen Festlegung eines Flugverfahrens festzuhalten und dieses zu bestätigen.

    Die Sachverhaltsfeststellungen können sich durchweg darauf beschränken, anhand von aktuellem Kartenmaterial, das zuverlässig Aufschluss über die Siedlungsstruktur bietet, näher aufzuklären, wie groß der Kreis potenzieller Lärmbetroffener ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris; Urt. v. 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, juris).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    Die Sachverhaltsfeststellungen können sich durchweg darauf beschränken, anhand von aktuellem Kartenmaterial, das zuverlässig Aufschluss über die Siedlungsstruktur bietet, näher aufzuklären, wie groß der Kreis potenzieller Lärmbetroffener ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris; Urt. v. 26. November 2003 - 9 C 6.02 -, juris).

    Insgesamt bestehen hier keine Zweifel daran, dass das Luftfahrt-Bundesamt die von der DFS unterbreiteten Vorschläge selbst nachvollzogen und daran anknüpfend eine eigene Abwägungsentscheidung mit allen daran zu stellenden Anforderungen in eigener Verantwortung getroffen hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2000 - 11 C 13/99 -, juris).

  • BVerwG, 05.10.2009 - 4 B 8.09

    Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage gegen eine Flugroutenfestlegung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    97 Soweit die Rechtsprechung der Instanzgerichte unter Einbeziehung der Fluglärmsynopse angenommen hat, dass es bei Unterschreitung des Kriteriums Lmax = 13 x 68 dB(A) keinen Anhalt für unzumutbaren Lärm gibt, hat dies das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet (BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 4 B 8/09 -).

    Der Senat hat keinen Anlass, die angesprochenen Werte insbesondere unter verfassungsrechtlichen Kriterien in Zweifel zu ziehen (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - und nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2009 - 4 B 8/09 -, juris.)100 Ohne Erfolg macht die Klägerin geltend, die vorliegenden Messwerte indizierten insbesondere im Hinblick auf das hinter der Verkehrsprognose für 2015 zurückbleibende Verkehrsaufkommen das Vorliegen unzumutbarer Lärmimmissionen auch insoweit, als diese unterhalb der hier als maßgeblich zugrunde gelegten Schwellenwerten liegen.

  • VG Hannover - 4 A 4001/10 (anhängig)

    Gefährdet Garage die Sicherheit des Verkehrs auf der L 390 in Almhorst (Stadt

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    Es soll in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Fluglärm regeln (§ 1 FluglärmG); die Regelung des sogenannten aktiven Schallschutzes insbesondere durch Betriebsbeschränkungen bleibt dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten (vgl. BT-Drs. 16/508 S. 17; BVerwG, Urt. v. 13. Oktober 2011 - 4 A 4001/10 -, juris).

    § 8 Abs. 1 Satz 3 LuftVG i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 2 FluglärmG legt die fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze auch mit Wirkung für die fachplanerische Abwägung normativ fest (BVerwG, Urt. v. 13. Oktober 2011, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05

    Berücksichtigung unzumutbarer Lärmbelastung bei der Festlegung von Flugstrecken

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
    Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris).47 Daraus folgt im Ergebnis, dass in den Fällen, in denen Lösungen mit Lärmwirkungen sowohl unterhalb als auch oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze zur Verfügung stehen, die Entscheidung für eine mit unzumutbaren Folgen für betroffene Anwohner verbundene Lösung mit Blick auf die Wertung des § 29b Abs. 2 LuftVG einem besonderen Rechtfertigungszwang unterliegt; hier können regelmäßig nur sicherheitsbezogene Erwägungen von Gewicht die Wahl einer solchen Route rechtfertigen.

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit dar- auf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften" (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2006 - 4 B 69/05 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2000 - 12 K 1303/99

    Flughafen; Flughafenplanung; Lärmbelastung; Lärmschutz; Prognose; Präklusion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97

    Flugroutenfestlegung für den Flughafen Köln/Bonn verwaltungsgerichtlich nicht

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05

    Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen;

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

  • BVerwG, 18.10.2005 - 4 B 43.05

    Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Festlegung von Flugrouten;

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Denn die Norm ist auf die Situation zugeschnitten, in der neben Flugverfahren mit Lärmwirkungen oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle auch Flugverfahren zur Verfügung stehen, mit denen sich unzumutbare Lärmbelastungen vermeiden lassen (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - juris Rn. 29; ebenso OVG Bautzen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 - juris Rn. 49; VGH Kassel, Urteil vom 27. Mai 2014 - 9 C 2269/12.T - juris Rn. 75; OVG Münster, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - juris Rn. 46).
  • VGH Hessen, 03.09.2013 - 9 C 323/12

    Zur Festlegung von Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt Main (sog.

    Davon zu unterscheiden sind bloße Verteilungsfälle, in denen unter Ausschöpfung aller sicherheitstechnisch vertretbaren Möglichkeiten vergleichbare Lärmbelastungen bei keinem erwägenswerten Flugverfahren vermieden werden können und es deshalb nur darum geht, wer die Lärmbelastung zu tragen hat (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T -, juris Rn. 24; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 - , juris Rn.49; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124.06.AK -, juris Rn. 100).

    Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.

    Denn die flugbedingten Lärmimmissionen für die von Fluglärm Betroffenen bei neuen oder baulich wesentlich erweiterten zivilen Flughäfen sind jedenfalls dann zumutbar, wenn der Dauerschallpegel innen am Tag 55 dB(A) und in der Nacht 50 dB(A) nicht überschreitet und auch in der Nacht nicht mehr als 6 Maximalpegel (außen) über 68 dB(A) auftreten (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 87).

    Auch unter Ausschöpfung aller sicherheitstechnischen vertretbaren Möglichkeiten können vergleichbare Lärmbelastungen bei keinem der hier erwägenswerten Flugverfahren vermieden werden, vielmehr geht es nur darum, wer die Lärmbelastung zu tragen hat (vgl. zu diesen Grundsätzen Hess. VGH, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T - juris Rn. 24; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 116; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK -, juris Rn. 100).

  • VGH Hessen, 14.02.2019 - 9 C 651/16

    Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")

    Davon zu unterscheiden sind bloße Verteilungsfälle, in denen unter Ausschöpfung aller sicherheitstechnisch vertretbaren Möglichkeiten vergleichbare Lärmbelastungen bei keinem erwägenswerten Flugverfahren vermieden werden können und es deshalb nur darum geht, wer die Lärmbelastung zu tragen hat (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T -, juris Rn. 24 ; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 49; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124.06.AK -, juris Rn. 100).

    Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.

    Denn die flugbedingten Lärmimmissionen für die von Fluglärm Betroffenen bei neuen oder baulich wesentlich erweiterten zivilen Flughäfen sind jedenfalls dann zumutbar, wenn der Dauerschallpegel innen am Tag 55 dB(A) und in der Nacht 50 dB(A) nicht überschreitet und auch in der Nacht nicht mehr als 6 Maximalpegel über 53 dB(A) auftreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris Rn. 100; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2017 - OVG 6 A 29.14 -, juris Rn. 64; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 87).

  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 574/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren am Flughafen Frankurt Main

    Davon zu unterscheiden sind bloße Verteilungsfälle, in denen unter Ausschöpfung aller sicherheitstechnisch vertretbaren Möglichkeiten vergleichbare Lärmbelastungen bei keinem erwägenswerten Flugverfahren vermieden werden können und es deshalb nur darum geht, wer die Lärmbelastung zu tragen hat (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T -, juris Rn. 24; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 - , juris Rn.49; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124.06.AK -, juris Rn. 100).

    Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.

    Vorliegend handelt es sich aber nicht um eine Fallgestaltung, bei der Lösungen mit Lärmwirkungen sowohl unterhalb als auch oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze zur Verfügung stehen, sondern um einen bloßen sogenannten Verteilungsfall, in dem unter Ausschöpfung aller sicherheitstechnischen vertretbaren Möglichkeiten vergleichbare Lärmbelastungen bei keinem erwägenswerten Flugverfahren vermieden werden können und es daher nur darum gehen kann, wer die Lärmbelastung zu tragen hat (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T - juris Rn. 24; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 29.14

    Rechtmäßigkeit der Wannsee-Flugroute betätigt

    Die einfachgesetzliche Grenzlinie der Zumutbarkeit ist in § 29 b Abs. 2 LuftVG nicht anders zu ziehen als im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 3 Satz 1 LuftVG (Maßnahmen zur Abwehr von erheblichen Belästigungen durch Fluglärm) und im luftverkehrsrechtlichen Planungsrecht (vgl. Urteil des Senats vom 4. März 2014 - OVG 6 A 7.14 - juris Rn. 38 unter Bezugnahme auf OVG Münster, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - juris Rn. 76 f; OVG Bautzen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 - juris Rn. 80; VGH Kassel, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T - juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001/10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 167).
  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog.

    Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.

    Es kann deshalb offen bleiben, ob es sich in der hier vorliegenden Fallgestaltung der Festsetzung von Endanflugsegmenten um einen sogenannten Verteilungsfall handelt, in dem es allenfalls darum gehen kann, wer die Lärmbelastung zu tragen hat, weil unter Ausschöpfung aller sicherheitstechnisch vertretbaren Möglichkeiten vergleichbare Lärmbelastungen nicht vermieden werden können (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T - juris Rn. 24; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK -, juris).

  • VGH Hessen, 20.11.2013 - 9 C 875/12

    Klage der Gemeinde Egelsbach gegen sog. südlichen Gegenanflug zum Flughafen

    Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.

    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob es sich - wie die Klägerin vorbringt - vorliegend um einen Fall handelt, in dem von den festgelegten Anflugverfahren unzumutbare Lärmbelastungen ausgehen, und ob es sich dann um einen sogenannten Verteilungsfall handelt, in dem es nur darum geht, wer in welchem Umfang die Lärmbelastung zu tragen hat (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T - juris Rn. 24; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 49; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK -, juris Rn. 46).

  • OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08

    Klagebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen hinsichtlich der Festsetzung

    Zur Begründung einer daraus abzuleitenden Klagebefugnis bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt (vgl. Senatsurteile v. 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, Rn. 9 und 1 C 14/08 -, Rn. 36) einer Verletzung in subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15.03 -, juris Rn. 18).
  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12

    Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz

    Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2017 - 6 A 30.14

    Abflugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg

    Die einfachgesetzliche Grenzlinie der Zumutbarkeit ist in § 29 b Abs. 2 LuftVG nicht anders zu ziehen als im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 3 Satz 1 LuftVG (Maßnahmen zur Abwehr von erheblichen Belästigungen durch Fluglärm) und im luftverkehrsrechtlichen Planungsrecht (vgl. Urteil des Senats vom 4. März 2014 - OVG 6 A 7.14 - juris Rn. 38 unter Bezugnahme auf OVG Münster, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - juris Rn. 76 f; OVG Bautzen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 - juris Rn. 80; VGH Kassel, Urteil vom 27. November 2012 - 9 C 491/11.T - juris Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001/10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 167).
  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - 6 A 7.14

    Klage der Stadt Ludwigsfelde gegen Flugroutenfestsetzung für den Flughafen Berlin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 6 A 8.14

    Flugroutenfestsetzungsverfahren; Lärm; Zumutbarkeitsschwelle;

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der

  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 14/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 6 A 9.14

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; Feststellungsklage; Klagebefugnis;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2008 - 1 C 13.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77629
BVerwG, 19.09.2008 - 1 C 13.08 (https://dejure.org/2008,77629)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2008 - 1 C 13.08 (https://dejure.org/2008,77629)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2008 - 1 C 13.08 (https://dejure.org/2008,77629)
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